Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Inhaltsverzeichnis
- Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
- Vertragsschluss
- Lieferfrist und Lieferverzug
- Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
- Preise, Zahlung
- Eigentumsvorbehalt
- Mängelansprüche des Kunden
- Sonstige Haftung
- Verjährung
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Kundeninformation
- Schriftformerfordernis
- Salvatorische Klausel
1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen („AGB“) sind
Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen uns, Hochland Kaffee Hunzelmann
RS GmbH, Chemnitzer Straße 13 in 70597 Stuttgart („wir“, „uns“, „Hochland“), und Ihnen als Unternehmer („Kunde“) abgeschlossen wird. Abweichende
allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nicht anerkannt, es sei
denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall auch dann, wenn wir in Kenntnis der
AGB des Unternehmers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, oder sonstige
Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –
überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2.2 Die Bestellung der Ware durch den
Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung
nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb
von fünf (5) Arbeitstagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder
schriftlich, z.B. durch elektronische Auftragsbestätigung, oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Lieferfrist und Lieferverzug
3.1 Die Lieferfrist wird individuell
vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht
der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei (2) Wochen ab Vertragsschluss.
3.2 Sofern wir verbindliche
Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten
können – z.B. wegen einer Nichtverfügbarkeit der Ware – , werden wir den Kunden
hierüber unverzüglich informieren. In dem Zusammenhang werden wir die
voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der
neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden
wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Ware liegt beispielsweise
vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn
wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen
Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im
Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs
bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine
Mahnung durch den Kunden erforderlich.
3.4 Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 8
dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss
der Leistungspflicht, z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der
Leistung und/oder Nacherfüllung, bleiben unberührt.
4. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
4.1
Die Lieferung erfolgt ab Lager,
wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen
Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes
vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere
Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.2
Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der
Übergabe der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist
diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es
gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.3 Kommt der Kunde in
Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich
unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir
berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich
Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5. Preise, Zahlung
5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Beim Versendungskauf (Ziffer 4.1)
trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom
Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und
sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
5.3 Sollten individuelle Zahlungsfristen mit dem Kunden vereinbart worden sein, behalten diese weiterhin ihre Gültigkeit und stehen nicht im Widerspruch zu den Regelungen dieser AGB. Im Regelfall gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Vereinbarungen über abweichende Zahlungsfristen, die schriftlich mit uns getroffen wurden, bleiben jedoch davon unberührt und gelten als verbindlich.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, die darin festgelegten Konditionen Vorrang haben und sich in den schriftlichen Unterlagen widerspiegeln. Diese Vereinbarungen sind unabhängig von der Standardregelung in diesen AGB.
5.4 Der Kaufpreis ist fällig und zu
zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme
der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung,
jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse
durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der
Auftragsbestätigung.
5.5 Mit Ablauf vorstehender
Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs
zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten
uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber
Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353
HGB) unberührt.
5.6 Dem Käufer stehen Aufrechnungs-
oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die
Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. Ziffer 7.6
Satz 2 dieser AGB unberührt.
5.7
Wird nach Abschluss des
Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens),
dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur
Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung
unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort
erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung
bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung
aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und
einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns
das Eigentum an den verkauften Waren vor.
6.2 Die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich (Textform genügt)
zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden
Waren erfolgen.
6.3
Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises,
sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu
verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des
Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu
verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen
Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem
Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder
eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.4
Der Kunde ist bis auf
Widerruf gem. Ziffer 6.4.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall
gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
6.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6.4.2
Die aus dem Weiterverkauf
der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Die in Ziffer 6.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.
6.4.3 Zur
Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir
verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner
Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung
eines Rechts gem. Ziffer 6.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur
weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren zu widerrufen.
6.4.4 Übersteigt der
realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden
wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7. Mangelansprüche des Kunden
7.1 Für die Rechte des Kunden
bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie
unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die
gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In
allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den
Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert
abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
7.2
Grundlage unserer Mängelhaftung
ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der
Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als
Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen
und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns
(insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website) zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit
nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob
ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des
Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett
der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
7.3 Wir haften grundsätzlich nicht für
Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht
kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass
er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB)
nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu
irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich
schriftlich (Textform genügt) Anzeige zu machen. In jedem Fall sind
offensichtliche unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare
Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich (Textform genügt)
anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder
nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften
ausgeschlossen.
7.4 Ist die gelieferte Sache
mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung
des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im
Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die
Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt
unberührt.
7.5 Wir sind berechtigt, die
geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen
Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum
Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.6 Der Kunde hat uns die zur
geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle
der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen
nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der
Kunde jedoch nicht.
7.7 Die zum Zweck der Prüfung und
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw.
erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn
tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem
unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt
verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich
kein Mangel vorliegt.
7.8 In dringenden Fällen, z.B. bei
Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden,
hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der
hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen
Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu
benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt
wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu
verweigern.
7.9 Wenn eine für die Nacherfüllung
vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem
unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
7.10 Ansprüche des Kunden auf
Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der
letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478 , 474
BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§
445c S. 2 , 327 Abs. 5 , 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der
Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Ziffern 8 und 9.
8. Sonstige Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen AGB
einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet
Hochland bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen
Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadensersatz haftet Hochland
– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hochland,
vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen wie z.B. Sorgfalt in eigenen
Angelegenheiten oder beim Vorliegen einer unerheblichen Pflichtverletzung, nur
8.2.1 für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
8.2.2 für Schäden aus der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus Ziffer 8.2
ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei
Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden
wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit
ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem
Produkthaftungsgesetz.
8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die
nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen,
wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des
Kunden (insbesondere gem. §§ 650 , 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
9. Verjährung
9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3
BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und
Rechtsmängeln ein (1) Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist,
beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
9.2
Die vorstehende Verjährungsfrist
des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es
sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195 , 199
BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 8.2 Satz 1 und 8.2.1 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den
gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Für diese AGB und die
Vertragsbeziehung zwischen Hochland und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts,
insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.2 Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. §
14 BGB, Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher –
auch internationaler Gerichtsstand für
alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Stuttgart, Deutschland. Wir sind jedoch
in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung
gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften,
insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
11. Kundeninformation
11.1 Sie können aus unserem Sortiment
Produkte, insbesondere verschiedene Kaffeesorten, Confiserie-Artikel und
Geschenksets auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in
einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig
bestellen“ geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb
befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten
jederzeit ändern und einsehen.
11.2 Wir schicken Ihnen daraufhin eine
automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher Ihre Bestellung
nochmals aufgeführt wird und die Sie bei Bedarf abspeichern oder ausdrucken
können. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass Ihre
Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns
zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei
Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und
Auftragsbestätigung) Ihnen von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail
oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird
unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
11.3 Der Vertragsschluss erfolgt
in deutscher Sprache.
12. Schriftformerfordernis
12.1 Änderungen, Ergänzungen und
die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche
Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei
Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien getroffen
werden.
12.2 Mündliche Nebenabreden
bestehen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt
13.2 Die Parteien sind im Falle einer
unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare
Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.